Weiter führende Verfassung...
Bis zur
Moderne galt das auf dem "Eigentum" von
im "Besitz" von Subjekten
befindlichen Objekten basierende
römische Recht
unter Benutzung von Begriffen und
Argumentationsmustern aus der
griechischen Philosophie. Damit setzte
man seine für sich als Subjekt
gewünschten Rahmenbedingungen
damit durch, dass man sie mit seinen
Objekten von Kultgegenständen,
Kathedralen, Grenzsteinen, Minaretten, bis hin zu mit Atombomben
bestückten Interkontinentalraketen multiplizierten
Drohungen und wen "nötig" mit deren Einsatz
Nachdruck verschaffte. Daraus ergaben
sich dem 4-Frieden zuliebe Gewohnheiten und
das Bestreben,
Vereinbarungen in Verträgen verbindlich
festzulegen.
Schützenswert war damit
primär eine Sache für den, der sie
rechtmässig in seiner Gewalt hatte;
allen voran Fürsten und ihre Untertanen, Staaten ihre Territorien und
immer mehr das Kapital in seiner
Macht über den Menschen. Letztere wurde von
Karl Marx und seither von den 31-Linken
als 3-unbefriegend beklagt, und
dagegen das Proletariat mit allen,
auch den 1-schlechtesten Mitteln
mobilisiert. Die
42/31-Auseinandersetzungen mit
Sachzwängen, mit Zuckerbrot (Geld)
und Peitsche (Not und Terror)
"funktionierte", wenn auch immer
blutiger bis zum 2. Weltkrieg. Im Kalten
Krieg wurde dann klar, dass man damit
früher oder später die Welt vernichten
würde. Damit hatte eigentlich das römische Recht
als letztlich 2-schlecht für das
Überleben auf dieser Erde ausgedient.
Um jedoch
unter diesem Recht, das eben immer noch
gilt, Jemand oder Etwas als schlecht
verurteilen zu können, um es 42-aus
der Gemeinschaft dem Frieden in ihr
zuliebe legitim verstossen zu
können, muss man das mit der politische
korrekten Begriffsprache, dem
sogenannten
pontifikalen Rigorismus
begründen können, sonst bekommt man mit
dem Recht kein Recht. Die Kommunisten
schafften das gegen die Kapitalisten und
gegen beliebige Menschen zwecks
Staatsterror, und
die Nazi gegen die Juden als Sündenböcke, deren sie zur
Liquidation habhaft werden konnten. Vom
Prinzip her aber lässt die von ihrer
Struktur her in der Antike als denotative, d.h.
personen-neutral
44-verwurzelte
Begriffssprache
es jedoch
gar nicht zu, das ein
reeller Mensch
irgend einen Anspruch an sie erheben
kann. Wer das wagt geriet bisher immer
in die Fänge irgend einer
Inquisition. Mit dieser auf den
Rm-äusseren
(4.) und den X-inneren (.4)
Frieden der
intellektuellen Systemhüter
bedachten Argumentation haben es allen
voran die Philosophen bisher
fertig gebracht, das 2-Schlechte an der
zwischenmenschlichen Verständigung
in ihren herbei geredeten Systemen auch
an deren Abgrund zu Humankatastrophen im
Interesse des 44-Systems, dieses immer wieder
24-schön zu reden. Der Philosoph
Karl Popper spricht in diesem
Zusammenhang in "Die
offene Gesellschaft und ihre Feinde"
zu Recht vom
Fluch Platons! Damit ist
nämlich dieses damit
pre-trans-trappend noch
vorherrschende Rechtsystem an sich
geschlossen,
letztlich sich selbst zerstörend.
Das damit unlösbare Problem hat man mit
dem permanenten "Durchschlagen des
gordischen Knoten", d.h. mit gewaltsamen
Reichs- und
Globalisierungsbestrebungen zu allen
Zeiten vor sich hergeschoben. So
entstanden und zerfielen wie im
Alten Testament
beschrieben und vorhergesagt, Reiche
zu deren Erhalt man die Menschen
teilte, um sie in deren Dienst
beherrschen zu können.
Aus dem vom Prinzipe her objektstabilen römischen
Recht, ist mit der gleichen Stossrichtung seit 1968 die
meinungsbeliebige postnormale Option I
Rm-medialdemokratische
Gesellschaftsunordnung entstanden.
In ihr ist alles im zunehmend
schnelleren Wanden, eins aber bleibt,
Herr, Herr, und dafür, Knecht, Knecht!
Damit droht nun die Lohnschere, und die
42-rechts
/
31-links Polarisierung der
substanzlosen Auseinandersetzungen
in Debatten in allen Gremien die
Gesellschaft zu zerreissen. Mit der
Fortsetzung dieser
als respektvoll und tolerant herbei
geredeten "Diplomatie"
mit anderen
Mitteln, haben wir nun den
Krieg mit, für und gegen den Terror
bis
hin zum Cyberwar um des Kaisers Neue
Kleider...
Mit der
Schweizer
Bundesverfassung, die
ausgehend von den Gesetzen der
Lebenserfüllung folgendermassen gemäss
ethischer Skala
wirklich "Im
Namen Gottes des Allmächtigen"
mit
§1) Schweizerische Eidgenossenschaft
als Ganzes zum Ausdruck bringen
§2) Zweck ist Freiheit und
Recht des Volkes in nachhaltiger
Wohlfahrt
§3) Souveränität geht von den Kantonen
in Integrität zum Volk aus
§0) Landessprachen ermöglichen den
nachhaltigen Austausch
G1) Glaube an das in Treu und
Glauben öffentliche Recht
G2) Subsidiarität ermöglicht den
Durchbruch aus vereinnahmenden
Systemen
G3) Weg mit individuell
wahrgenommener gesellschaftlicher
Verantwortung
G4) Wahrheit fordert und fördert
Menschenwürde
G5) Leben im Rahmen der
Rechtsgleichheit
H1) Hoffnung auf den Schutz
vor Willkür und Wahrung von Treu und
Glauben
H2) Ordnung des Rechts auf Lebenserfüllung
in persönlicher Freiheit
H3) Freiheit, weiter führendes Wissen über die Realität
zu schaffen
H4) Recht, seinem Bezug zur
Wirklichkeit relevant Gestalt zu
geben
L1) Recht zur liebevoll
qualifizierten Wertschöpfung und
Nutzenstiftung
L2) Recht auf den Rechtzeitig
Projekt-Orientierter Kompetenzaustausch
L3) Recht reeller Menschen auf ein
weiter führendes Reframing
strukturiert sein sollte, können wir die
Knackpunkt der real existierenden
Schweiz wie folgt identifizieren:
Die Art. 1-10 richten sich
nachvollziehbar an §1-H2, soweit so gut
im Namen der Lebenswirklichkeit. Das ist
in unserer Welt mehr als jede andere mir
bekannte Verfassung, ausser
der von Bhutan hergibt. Die
Intellektuellen begrenzen sich auf
§1; schlage ihr Ausrucksrecht breit und
damit was darüber hinaus geht, tot.
Gutmenschen appellieren mit Stil im
Namen der Toleranz an die
G1-Glaubensfreiheit, sind aber darüber
hinaus äusserst intolerant wie die
Schriftgelehrten, die nach Jesus ihre
Zielgruppe zum Abzocken an die
Himmelstüre (im Mittelalter mit
Reliquien und dem Ablasshandel), und
ihnen dann den Eingang verwehren, auch
Luther mit der Drohung der Hölle, und wo
das nicht "fruchtete", auch mit dem Tod
auf dem Scheiterhaufen heutzutage
mit Ersaufen in der Infoflut bis
hin zu der von Wikileaks.
Die intellektuelle §1-Herrschaft
braucht
%1-Anerkennung und die gibt
es nur durch den Schein der
§33-Integrität. Der Untertan anerkennt
die Ordnung nur dann
§0-nachhaltig, wenn er G1-glauben kann,
sie diene auch
seinem §2-Lebenszweck. Weil die
Staatsräson aber davon ausgeht,
dass die G4-Wahrheit über die
%6-projizierte
Politik der Menge nicht zumutbar
ist, muss man
reelle Menschen soweit
%5-manipulieren,
dass sie keinen G2-Durchbruch zu ihr
schafft, oder ihr darüber hinaus wenn
sich die Pandorabüchse trotzdem öffnet,
den G3-Weg dazu mit einer
Informationsflut à la Wikileaks
versperren. Wo der Wunsch nach
Sicherheit grösser gemacht wird, als
der nach G4-Wahrheit, gelingt es
immer noch das G5-Leben
psychopolitisch auszugrenzen..
Die H2-Ordnung wird dann mit Art.
11-19 an den gesellschaftlich damit
geschützten Bereichen (Kinder,
Hilfsbedürftige, Privatsphäre, Ehe,
Familie, Glauben und Gewissen, Meinungs-
und Informationsfreiheit, Medien- und
Sprachfreiheit, Anspruch auf Schule)
fragmentiert. Das ermöglich
eine
entsprechend fast beliebige Diskussion
darüber, was eine wirklichen Einbettung
mit einem weiter führenden
Grundverständnis relativiert. Und
das
Debatieren damit erfolgt letztlich, wie die Geschichte
seit 1968 zeigt,
zu Gunst der
Kultivierung der Arglist der Zeit,
wogegen 1291 die Eingenossen im
Bundesbrief noch segensreich angetreten waren.
Dagegen haben dem Volk ferne Eliten 2010
in den Diskussionen rund um die
Schweizer Volksinitiativen damit
gespielt, diesen demokratischen
Stachel in der monopolitischen
Heimführung der Völker in den
globalen Zeitgeist zu beseitigen.
Und das besonders nach unliebsamen
Volksentscheiden noch rückwirkend und
verfassungswidrig, so als ob sie ein
Recht hätten, das Volk mit ihren
Wunschvorstellung zu zensurieren!
Dass kriminelle Individuen oder ganze
Banden (vielleicht weil rassistisch
zu wenig deutlich klassifizierbar?)
keine völkerrechtlich oder gar in
unserer Verfassung verankerte
Privilegien geniessen, (z.B. freie
Landeswahl ihrer Kriminalkarriere)
hat die Mehrheit des Volkes rund um die
Ausschaffungsinitiative eigentlich
genügend klargemacht. Das mühlenartige
Herunterbeten der strapazierten Begriffe
Völkerrechte und
Menschenrechte schafft zwar keine
neuen juristischen Fakten, wohl aber
höhlt es in landesverräterischer Weise
die Umsetzung der Rechtordnung in den
Köpfen der Classe Politique
weiter aus! Das geht bis hin zum
Zynismus der Forderung nach
„politischer Courage“ zu Stil und
Toleranz bei der Umsetzung des Rechts!
Mut, von wem denn, gegen was? Gegen das
Gewissen von in Bereitschaft stehenden,
von Psychopolitikern verfassungswidrig
beauftragten, vom Volk abgehobenen
Parteiführern, Managern,
Informationsbeauftragen, Kommissaren,
bis hin zu vom Filz des
Rm-Politinzest legitimierten
Sondergerichten und den das Volk für
dumm verkaufenden Intellektuellen,
der Gimpel der Philosophen!
Mit der Wissenschaftsfreiheit in Art. 20
fasst dann die Bundesverfassung von 1999
mit dem H3-Realitätsbezug wieder
Tritt. In der real existierenden
Forschung aber wird eben nur das
Wissen schaffen unter
Option I gefördert! Die
Gewissensarbeit#3 ist aber
weiterhin
systemisch ausgegrenzt, bzw. auf den
Rahmen von Art. 15 der Glaubens- und
Gewissensfreiheit und auf die
Rm-Meinungs- und Informationsfreiheit
von Art. 16, also in die unverbindliche
Bedeutungslosigkeit verwiesen.
Dann wird mit der
Kunstfreiheit in Art.
21 eigentlich der Kunst die Freiheit
gegeben, den H4-Wirklichkeitsbezug
beliebig zu gestalten, und das bis hin
zum verlogenen Landesverrat mit
Mentalgötzendienst gewisser,
von Künstlern und Intellektuellen
hochstilisierten
Politikern! In diesem
psychopolitischen Sumpf treiben nun die
wildesten Blüten im
Berner Politminenfeld!
Dann
ginge es eigentlich mit L1 um auf
Grund von liebevollem Verständnis weiter
führende Investitionen, was sich in
Art. 27 in der Wirtschaftsfreiheit erweisen sollte. Damit ist es inzwischen zu
Quersubventionen der Abzocker gegangen.
Die Rechtsweggarantie in Art. 29 sollte
L2-eigentlich
den rechtzeitigen Kompetenzaustausch für
die Lebens- durch Aufgabenerfüllung
sicher stellen. Doch mit der
Rechtsumsetzung bekommt man immer
weniger noch Recht, dafür profitiert ein
Riesenapparat von Juristen,
"Informationsberater" und anderen
Rechtsverdrehern davon, dass
das Recht nicht mehr
allgemeinverständlich ist, und damit für
versteckte Interessen manipuliert und
zurecht gebogen werden kann. Zu oft
schützt es zudem Täter, die sich oft
noch mit Bestsellern eine Goldene Nase
verdienen können, und lässt die Opfer mit
ihrem Leiden allein. Und schliesslich
sollte mit den in Art. 37 mehr negativ
als weiter führend definierten
Bürgerrechten die Möglichkeit eines
L3-Reframings von
Option I konkret der "römischen"
Rechtsdenkkatastrophe hin zu
Option II mit dem
Bezug zu den
Lebenserfüllungsgesetzen reeller
Menschen vor dem Grounding durch
sie verachtenden
Kommunikationsgewohnheiten
herbei geredeten
Organisationsformen
sichergestellt werden. Doch dafür sitzen
die meisten Menschen in pre-trans-traps,
sozial verträglich traumatisiert...
Letzteres,
der aktuelle Umgang mit der
Schweizerischen Bundesverfassung
durch Politiker, Juristen und
Intellektuelle gleicht mittlerweile eher
einem
pseudo-demokratischen
Krebsgeschwür, oder einem Cyborg im
Griff der Arglist der Zeit in der
Intensivstation der ARENA, als einer
Halt gebenden
(Mental)Wirbelsäule. Deshalb drängt
sich eine
Volksinitiative für eine
Schweiz mit einer erstrebenswerte weiter
als in den Zeitgeist führenden Wissensarbeit
auf! Die Ideologie hinter dem
römischen Recht, dass
Menschsein
damit schützenswert darin bestehe, als
Subjekt Objekte als Eigentum
zur beliebigen Verfügung zu besitzen -
solange das andere darin nicht stört - hat
eben dazu geführt, dass der Mensch
mit diesem Anspruch des Menschen
grösster Feind geworden ist! Und das
wird seit der Antike in jeder
Diskussion, in jedem Meeting solange
reelle Menschen
ihre Durchbruchsmöglichkeit nicht
wahrnehmen, einfach weiter kultiviert.
In der weiter führenden Wahrheit WILL
der reelle Mensch sein für ihn
von Gott geschaffenes X-Wesen
mit dem von Gott ihm dafür geschenkten
Körper und einem Leben,
die dafür schützenswert sind, erfüllen.
Mindestens den Haustieren billigt
man in dieser Option I Welt diese
Qualität eher zu als sich und "seinen
Lieben" und die Natur nützt man
erfolgreich auf Grund der Naturgesetze.
Es kann nicht erstrebenswert sein, auch
wenn fast alle Welt dieser Meinung
ist, und fast alle Bücher voll davon
sind, dass wir uns
selbst und unseren Mitmenschen im
Gegensatz zu Gottes Wort und
jeder Vernunft, uns selbst auf
Anraten der Schriftgelehrten
aller Zeiten
unserem
persönlichen Lebenserfüllungsgesetze
verwehren!
Erfahren Sie
den Kontext
[Ihres
Weges von Option I zu Option II]!
zu
Workshop 4:
[Volk] [Verwicklungen] [Verfassung]
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