Verfassung
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Nicht die Medien haben Bedeutung; nur das, worauf sie wirklich hinweisen...

 
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Weiter führende Verfassung...




 


 

Bis zur Moderne galt das auf dem "Eigentum" von im "Besitz" von Subjekten befindlichen Objekten basierende römische Recht unter Benutzung von Begriffen und Argumentationsmustern aus der griechischen Philosophie. Damit setzte man seine für sich als Subjekt gewünschten Rahmenbedingungen damit durch, dass man sie mit seinen Objekten von Kultgegenständen, Kathedralen, Grenzsteinen, Minaretten, bis hin zu mit Atombomben bestückten Interkontinentalraketen multiplizierten Drohungen und wen "nötig" mit deren Einsatz Nachdruck verschaffte. Daraus ergaben sich dem 4-Frieden zuliebe Gewohnheiten und das Bestreben, Vereinbarungen in Verträgen verbindlich festzulegen.

Schützenswert war damit primär eine Sache für den, der sie rechtmässig in seiner Gewalt hatte; allen voran Fürsten und ihre Untertanen, Staaten ihre Territorien und immer mehr das Kapital in seiner Macht über den Menschen. Letztere wurde von Karl Marx und seither von den 31-Linken als 3-unbefriegend beklagt, und dagegen das Proletariat mit allen, auch den 1-schlechtesten Mitteln mobilisiert. Die 42/31-Auseinandersetzungen mit Sachzwängen, mit Zuckerbrot (Geld) und Peitsche (Not und Terror) "funktionierte", wenn auch immer blutiger bis zum 2. Weltkrieg. Im Kalten Krieg wurde dann klar, dass man damit früher oder später die Welt vernichten würde. Damit hatte eigentlich das römische Recht als letztlich 2-schlecht für das Überleben auf dieser Erde ausgedient.

Um jedoch unter diesem Recht, das eben immer noch gilt, Jemand oder Etwas als schlecht verurteilen zu können, um es 42-aus der Gemeinschaft dem Frieden in ihr zuliebe legitim verstossen zu können, muss man das mit der politische korrekten Begriffsprache, dem sogenannten pontifikalen Rigorismus begründen können, sonst bekommt man mit dem Recht kein Recht. Die Kommunisten schafften das gegen die Kapitalisten und gegen beliebige Menschen zwecks Staatsterror, und die Nazi gegen die Juden als Sündenböcke, deren sie zur Liquidation habhaft werden konnten. Vom Prinzip her aber lässt die von ihrer Struktur her in der Antike als denotative, d.h. personen-neutral 44-verwurzelte Begriffssprache es jedoch gar nicht zu, das ein reeller Mensch irgend einen Anspruch an sie erheben kann. Wer das wagt geriet bisher immer in die Fänge irgend einer Inquisition. Mit dieser auf den Rm-äusseren (4.) und den X-inneren (.4) Frieden der intellektuellen Systemhüter bedachten Argumentation haben es allen voran die Philosophen bisher fertig gebracht, das 2-Schlechte an der zwischenmenschlichen Verständigung in ihren herbei geredeten Systemen auch an deren Abgrund zu Humankatastrophen im Interesse des 44-Systems, dieses immer wieder 24-schön zu reden. Der Philosoph Karl Popper spricht in diesem Zusammenhang in "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde" zu Recht vom Fluch Platons! Damit ist nämlich dieses damit pre-trans-trappend noch vorherrschende Rechtsystem an sich geschlossen, letztlich sich selbst zerstörend. Das damit unlösbare Problem hat man mit dem permanenten "Durchschlagen des gordischen Knoten", d.h. mit gewaltsamen Reichs- und Globalisierungsbestrebungen zu allen Zeiten vor sich hergeschoben. So entstanden und zerfielen wie im Alten Testament beschrieben und vorhergesagt, Reiche zu deren Erhalt man die Menschen teilte, um sie in deren Dienst beherrschen zu können.

 


 

Aus dem vom Prinzipe her objektstabilen römischen Recht, ist mit der gleichen Stossrichtung seit 1968 die meinungsbeliebige postnormale Option I Rm-medialdemokratische Gesellschaftsunordnung entstanden. In ihr ist alles im zunehmend schnelleren Wanden, eins aber bleibt, Herr, Herr, und dafür, Knecht, Knecht! Damit droht nun die Lohnschere, und die 42-rechts / 31-links Polarisierung der substanzlosen Auseinandersetzungen in Debatten in allen Gremien die Gesellschaft zu zerreissen. Mit der Fortsetzung dieser als respektvoll und tolerant herbei geredeten "Diplomatie" mit anderen Mitteln, haben wir nun den Krieg mit, für und gegen den Terror bis hin zum Cyberwar um des Kaisers Neue Kleider...

 


  

Mit der Schweizer Bundesverfassung, die ausgehend von den Gesetzen der Lebenserfüllung folgendermassen gemäss ethischer Skala wirklich "Im Namen Gottes des Allmächtigen" mit

 

§1) Schweizerische Eidgenossenschaft als Ganzes zum Ausdruck bringen
§2) Zweck ist Freiheit und Recht des Volkes in nachhaltiger Wohlfahrt
§3) Souveränität geht von den Kantonen in Integrität zum Volk aus
§0) Landessprachen ermöglichen den nachhaltigen Austausch

G1) Glaube an das in Treu und Glauben öffentliche Recht
G2) Subsidiarität ermöglicht den Durchbruch aus vereinnahmenden Systemen
G3) Weg mit individuell wahrgenommener gesellschaftlicher Verantwortung
G4) Wahrheit fordert und fördert Menschenwürde
G5) Leben im Rahmen der Rechtsgleichheit

H1) Hoffnung auf den Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
H2) Ordnung des Rechts auf Lebenserfüllung in persönlicher Freiheit
H3) Freiheit, weiter führendes Wissen über die Realität zu schaffen
H4) Recht, seinem Bezug zur Wirklichkeit relevant Gestalt zu geben

L1) Recht zur liebevoll qualifizierten Wertschöpfung und Nutzenstiftung
L2) Recht auf den Rechtzeitig Projekt-Orientierter Kompetenzaustausch
L3) Recht reeller Menschen auf ein weiter führendes Reframing


strukturiert sein sollte, können wir die Knackpunkt der real existierenden Schweiz wie folgt identifizieren: Die Art. 1-10 richten sich nachvollziehbar an §1-H2, soweit so gut im Namen der Lebenswirklichkeit. Das ist in unserer Welt mehr als jede andere mir bekannte Verfassung, ausser der von Bhutan hergibt. Die Intellektuellen begrenzen sich auf §1; schlage ihr Ausrucksrecht breit und damit was darüber hinaus geht, tot. Gutmenschen appellieren mit Stil im Namen der Toleranz an die G1-Glaubensfreiheit, sind aber darüber hinaus äusserst intolerant wie die Schriftgelehrten, die nach Jesus ihre Zielgruppe zum Abzocken an die Himmelstüre (im Mittelalter mit Reliquien und dem Ablasshandel), und ihnen dann den Eingang verwehren, auch Luther mit der Drohung der Hölle, und wo das nicht "fruchtete", auch mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen heutzutage mit Ersaufen in der Infoflut bis hin zu der von Wikileaks.

Die intellektuelle §1-Herrschaft braucht %1-Anerkennung und die gibt es nur durch den Schein der §33-Integrität. Der Untertan anerkennt die Ordnung nur dann §0-nachhaltig, wenn er G1-glauben kann, sie diene auch seinem §2-Lebenszweck. Weil die Staatsräson aber davon ausgeht, dass die G4-Wahrheit über die %6-projizierte Politik der Menge nicht zumutbar ist, muss man reelle Menschen soweit %5-manipulieren, dass sie keinen G2-Durchbruch zu ihr schafft, oder ihr darüber hinaus wenn sich die Pandorabüchse trotzdem öffnet, den G3-Weg dazu mit einer Informationsflut à la Wikileaks versperren. Wo der Wunsch nach Sicherheit grösser gemacht wird, als der nach G4-Wahrheit, gelingt es immer noch das G5-Leben psychopolitisch auszugrenzen..

Die H2-Ordnung wird dann mit Art. 11-19 an den gesellschaftlich damit geschützten Bereichen (Kinder, Hilfsbedürftige, Privatsphäre, Ehe, Familie, Glauben und Gewissen, Meinungs- und Informationsfreiheit, Medien- und Sprachfreiheit, Anspruch auf Schule) fragmentiert. Das ermöglich eine entsprechend fast beliebige Diskussion darüber, was eine wirklichen Einbettung mit einem weiter führenden Grundverständnis relativiert. Und das Debatieren damit erfolgt letztlich, wie die Geschichte seit 1968 zeigt, zu Gunst der Kultivierung der Arglist der Zeit, wogegen 1291 die Eingenossen im Bundesbrief noch segensreich angetreten waren. Dagegen haben dem Volk ferne Eliten 2010 in den Diskussionen rund um die Schweizer Volksinitiativen damit gespielt, diesen demokratischen Stachel in der monopolitischen Heimführung der Völker in den globalen Zeitgeist zu beseitigen. Und das besonders nach unliebsamen Volksentscheiden noch rückwirkend und verfassungswidrig, so als ob sie ein Recht hätten, das Volk mit ihren Wunschvorstellung zu zensurieren! Dass kriminelle Individuen oder ganze Banden (vielleicht weil rassistisch zu wenig deutlich klassifizierbar?) keine völkerrechtlich oder gar in unserer Verfassung verankerte Privilegien geniessen, (z.B. freie Landeswahl ihrer Kriminalkarriere) hat die Mehrheit des Volkes rund um die Ausschaffungsinitiative eigentlich genügend klargemacht. Das mühlenartige Herunterbeten der strapazierten Begriffe Völkerrechte und Menschenrechte schafft zwar keine neuen juristischen Fakten, wohl aber höhlt es in landesverräterischer Weise die Umsetzung der Rechtordnung in den Köpfen der Classe Politique weiter aus! Das geht bis hin zum Zynismus der Forderung nach „politischer Courage“ zu Stil und Toleranz bei der Umsetzung des Rechts! Mut, von wem denn, gegen was? Gegen das Gewissen von in Bereitschaft stehenden, von Psychopolitikern verfassungswidrig beauftragten, vom Volk abgehobenen Parteiführern, Managern, Informationsbeauftragen, Kommissaren, bis hin zu vom Filz des Rm-Politinzest legitimierten Sondergerichten und den das Volk für dumm verkaufenden Intellektuellen, der Gimpel der Philosophen!
 

Mit der Wissenschaftsfreiheit in Art. 20 fasst dann die Bundesverfassung von 1999 mit dem H3-Realitätsbezug wieder Tritt. In der real existierenden Forschung aber wird eben nur das Wissen schaffen unter Option I gefördert! Die Gewissensarbeit#3 ist aber weiterhin systemisch ausgegrenzt, bzw. auf den Rahmen von Art. 15 der Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf die Rm-Meinungs- und Informationsfreiheit von Art. 16, also in die unverbindliche Bedeutungslosigkeit verwiesen.

Dann wird mit der Kunstfreiheit in Art. 21 eigentlich der Kunst die Freiheit gegeben, den H4-Wirklichkeitsbezug beliebig zu gestalten, und das bis hin zum verlogenen Landesverrat mit Mentalgötzendienst gewisser, von Künstlern und Intellektuellen hochstilisierten Politikern! In diesem psychopolitischen Sumpf treiben nun die wildesten Blüten im Berner Politminenfeld!

Dann ginge es eigentlich mit L1 um auf Grund von liebevollem Verständnis weiter führende Investitionen, was sich in Art. 27 in der Wirtschaftsfreiheit erweisen sollte. Damit ist es inzwischen zu Quersubventionen der Abzocker gegangen. Die Rechtsweggarantie in Art. 29 sollte L2-eigentlich den rechtzeitigen Kompetenzaustausch für die Lebens- durch Aufgabenerfüllung sicher stellen. Doch mit der Rechtsumsetzung bekommt man immer weniger noch Recht, dafür profitiert ein Riesenapparat von Juristen, "Informationsberater" und anderen Rechtsverdrehern davon, dass das Recht nicht mehr allgemeinverständlich ist, und damit für versteckte Interessen manipuliert und zurecht gebogen werden kann. Zu oft schützt es zudem Täter, die sich oft noch mit Bestsellern eine Goldene Nase verdienen können, und lässt die Opfer mit ihrem Leiden allein. Und schliesslich sollte mit den in Art. 37 mehr negativ als weiter führend definierten Bürgerrechten die Möglichkeit eines L3-Reframings von Option I konkret der "römischen" Rechtsdenkkatastrophe hin zu Option II mit dem Bezug zu den Lebenserfüllungsgesetzen reeller Menschen vor dem Grounding durch sie verachtenden Kommunikationsgewohnheiten herbei geredeten Organisationsformen sichergestellt werden. Doch dafür sitzen die meisten Menschen in pre-trans-traps, sozial verträglich traumatisiert...
 


 

 

Letzteres, der aktuelle Umgang mit der Schweizerischen Bundesverfassung durch Politiker, Juristen und Intellektuelle gleicht mittlerweile eher einem pseudo-demokratischen Krebsgeschwür, oder einem Cyborg im Griff der Arglist der Zeit in der Intensivstation der ARENA, als einer Halt gebenden (Mental)Wirbelsäule. Deshalb drängt sich eine Volksinitiative für eine Schweiz mit einer erstrebenswerte weiter als in den Zeitgeist führenden Wissensarbeit auf! Die Ideologie hinter dem römischen Recht, dass Menschsein damit schützenswert darin bestehe, als Subjekt Objekte als Eigentum zur beliebigen Verfügung zu besitzen - solange das andere darin nicht stört - hat eben dazu geführt, dass der Mensch mit diesem Anspruch des Menschen grösster Feind geworden ist! Und das wird seit der Antike in jeder Diskussion, in jedem Meeting solange reelle Menschen ihre Durchbruchsmöglichkeit nicht wahrnehmen, einfach weiter kultiviert. In der weiter führenden Wahrheit WILL der reelle Mensch sein für ihn von Gott geschaffenes X-Wesen mit dem von Gott ihm dafür geschenkten Körper und einem Leben, die dafür schützenswert sind, erfüllen. Mindestens den Haustieren billigt man in dieser  Option I Welt diese Qualität eher zu als sich und "seinen Lieben" und die Natur nützt man erfolgreich auf Grund der Naturgesetze. Es kann nicht erstrebenswert sein, auch wenn fast alle Welt dieser Meinung ist, und fast alle Bücher voll davon sind, dass wir uns selbst und unseren Mitmenschen im Gegensatz zu Gottes Wort und jeder Vernunft, uns selbst auf Anraten der Schriftgelehrten aller Zeiten unserem persönlichen Lebenserfüllungsgesetze verwehren!

 

Erfahren Sie den Kontext [Ihres Weges von Option I zu Option II]!
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